Biberach war Reichsstadt (nach 1648 Paritätische Reichsstadt), ist seit 1. Februar 1962 Große Kreisstadt und ist die größte Stadt des gleichnamigen Landkreises
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Biberach
Einwohner
33.708 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88400
Vorwahlen
07351, 07352, 07357
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Biberach an der Riß – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 11:30
- Dienstag: 08:30 - 11:30
- Mittwoch: 08:30 - 11:30
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat in Biberach an der Riß hat dem Vorschlag des Bauausschusses für einen neuen Bebauungsplan für das Projekt „Brunnadern – Waldseer Straße“ zugestimmt. Dieser Plan umfasst die Umsiedlung der Lidl-Filiale von der Waldseer Straße zu einem neuen Standort am Kreisverkehr, wo sich derzeit die Autoverwertung Auto-Peter und das Zollamt befinden. Der neue Lidl-Markt soll eine Verkaufsfläche von etwa 1.600 Quadratmetern haben und mehrere Geschosse mit weiteren Nutzungsmöglichkeiten wie Gewerbe oder ein Boardinghouse umfassen.
Zusätzlich plant das Autohaus Moll, seine Fläche stadtauswärts zu erweitern, was zusätzliche Stellplätze und eine Förderung der Elektromobilität beinhalten soll. Das Plangebiet umfasst circa 9,4 Hektar und die Stadtverwaltung unterstützt beide Vorhaben im Rahmen des Stadtentwicklungskonzepts. Der Bebauungsplan und die Bauvorschriften werden im Regelverfahren erstellt, einschließlich einer Umweltprüfung und Beteiligung von Bürgern und Behörden.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.