Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Biberach an der Riß

Februar 1962 Große Kreisstadt und ist die größte Stadt des gleichnamigen Landkreises. Mit den Nachbargemeinden Attenweiler, Eberhardzell, Hochdorf, Maselheim, Mittelbiberach, Ummendorf und Warthausen ist die Stadt eine Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft eingegangen
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Biberach
Einwohner
33.708 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88400
Vorwahlen
07351, 07352, 07357
Adresse der Stadtverwaltung
Marktplatz 7/1, 88400 Biberach an der Riß
Marktplatz 7/1, 88400 Biberach an der Riß 88400 Baden-Württemberg DE
Website
Gemeinde Biberach an der Riß – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:30 - 11:30
  • Dienstag: 08:30 - 11:30
  • Mittwoch: 08:30 - 11:30
  • Donnerstag: 08:30 - 11:30 13:30 - 15:00
  • Freitag: 08:30 - 11:30
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat in Biberach an der Riß hat dem Vorschlag des Bauausschusses für einen neuen Bebauungsplan für das Projekt „Brunnadern – Waldseer Straße“ zugestimmt. Dieser Plan umfasst die Umsiedlung der Lidl-Filiale von der Waldseer Straße zu einem neuen Standort am Kreisverkehr, wo sich derzeit die Autoverwertung Auto-Peter und das Zollamt befinden. Der neue Lidl-Markt soll eine Verkaufsfläche von etwa 1.600 Quadratmetern haben und mehrere Geschosse mit weiteren Nutzungsmöglichkeiten wie Gewerbe oder ein Boardinghouse umfassen.

Zusätzlich plant das Autohaus Moll, seine Fläche stadtauswärts zu erweitern, was zusätzliche Stellplätze und eine Förderung der Elektromobilität beinhalten soll. Das Plangebiet umfasst circa 9,4 Hektar und die Stadtverwaltung unterstützt beide Vorhaben im Rahmen des Stadtentwicklungskonzepts. Der Bebauungsplan und die Bauvorschriften werden im Regelverfahren erstellt, einschließlich einer Umweltprüfung und Beteiligung von Bürgern und Behörden.

FAQ

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.

Bebauungsplan Biberach an der Riß